Allgemeine Geschäfts – und Nutzungsbedingungen für “LöLa – Löhner Lastenrad”

Das Vorwort zum Kleingedruckten:

“LöLa” ist ein Angebot des Vereins Naturfreunde Löhne e.V. . Wir wollen Mobilität & Transport in der Stadt ohne Auto ermöglichen. Wir bitten dich, so sorgsam wie möglich mit LöLa umzugehen, damit LöLa so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Lastenräder

Das Lastenrad und seine Benutzung

1. Der Entleiher erkennt durch die Übernahme des geliehenen Lastenrads an, dass es
sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

2. Der Entleiher darf das Lastenrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er
darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungs-
gemäßen Gebrauch (als Transport- und Fortbewegungsmittel) benutzen. Das Tragen
eines Helms wird empfohlen. Der Entleiher verpflichtet sich dazu, sich mit der Bedienung des Lastenrades vertraut zu machen und sich durch den Verleiher einweisen zu lassen.

3. Der Entleiher verpflichtet sich, die Fahrtauglichkeit und den verkehrssicheren Zustand
des ausgeliehenen Lastenrades vor jedem Fahrtbeginn zu überprüfen.

4. Das Lastenrad darf nur vom Entleiher gefahren werden.

5. Das Lastenrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Verleihers nicht für eine Fahrt ins
Ausland verwendet werden.

6. Das Lastenrad darf nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden.
Pflichten des Entleihers

1. Der Entleiher muss mindestens 18 Jahre alt sein.

2. Es kann eine Kaution in Höhe von 50 Euro im Voraus zu entrichten, die der Entleiher bei vertragsmäßiger Rückgabe des Lastenrades vollständig zurückerhält.

3. Der Entleiher ist verpflichtet, das Lastenrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort und durch Befestigung an einem festen Gegenstand mit Hilfe des bereitgestellten Schlosses abzustellen.

4. Der Entleiher ist verpflichtet, in der Nutzungszeit auftretende Mängel oder Schäden an
dem gestellten Lastenrad unverzüglich dem Verleiher mitzuteilen.

Kontaktdaten:

E-EMAIL: lola(@)nf-loehne.de

Homepage: Lola.nf-loehne.de

Mobil:

Reparatur

1. Der Verleiher trägt die Kosten der Reparatur, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Entleiher noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Entleiher beweispflichtig.

2. Bis zur Klärung verbleibt die Kaution einstweilig beim Verleiher. Wenn der Schaden
aufgrund unsachgemäße Behandlung durch den Entleiher und dessen Verschulden entstanden ist, wird die Kaution entsprechend verrechnet.

Unfall/Diebstahl

1. Der Entleiher ist verpflichtet, den Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das
Lastenrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall oder Diebstahl hat der Entleiher nach Möglichkeit die Polizei hinzuzuziehen und dem Verleiher einen ausführlichen, schriftlichen Bericht (Unfallprotokoll) unter Vorlage einer Skizze vorzulegen.

2. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten
Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaiger beteiligten Fahrzeuge enthalten.

3. Bei Diebstahl greift die Versicherung, sofern das Lastenrad mit dem beiliegenden
Schloss an einen festen Gegenstand angeschlossen wurde.

Haftung

1. Der Entleiher haftet für die schuldhafte Beschädigung des Lastenrads und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

2. Die Haftung des Verleihers für die Nutzung des Lastenrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB).

3. Soweit ein vom Entleiher zu vertretender Schaden eingetreten ist bzw. eine Reparatur notwendig wird, erfolgt eine Schadensabwicklung ausschließlich über den Verleiher.

4. Soweit ein Dritter dem Eigentümer die Schäden ersetzt, wird der Entleiher von seiner
Ersatzpflicht frei.

5. Schäden, die durch das Fahren mit dem Lastenrad an fremden Sachen entstehen, sind nicht
über diese Versicherung abgedeckt.

6. Schäden, die durch das Fahren mit dem Lastenrad an fremden Sachen entstehen, müssen vom Entleiher oder über dessen private/gewerbliche HAFTPFLICHT Versicherung abgedeckt werden.

Rückgabe des Lastenrads

1. Der Entleiher hat das Lastenrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es
übernommen hat.

2. Der Entleiher hat das Lastenrad spätestens am Ende des vereinbarten Zeitraums dem
Verleiher am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.

3. Wird das Lastenrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Entleiher dem Verleiher
für jeden angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 20,00/pro Tag
zu zahlen. Eine Verlängerung kann nach Rücksprache erfolgen.

4. Ist das Lastenrad bei der Rückgabe stark verschmutzt werden 30 Euro der Kaution für
die Reinigung einbehalten.

Sonstiges

1. Die Buchung wird erst mit Unterzeichnung des Leihvertrages für beide Seiten
verbindlich. Es ist nicht auszuschließen, dass das Lastenrad wegen unvorhersehbarem
Ereignissen in Einzelfällen nicht zur Verfügung steht.

2. Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Sollen einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

4. Die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden rechtmäßig und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte verkauft oder andersweitig vermarktet.